verjährte Forderung aus Mietverhältnis?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Am 31.01.2007 endete fristgerecht das Mietverhältnis meiner damaligen Wohnung; ich habe die Wohnung besenrein übergeben. Mein Vermieter hat sie sich nicht angeschaut (kein Übergabeprotokoll....), meinte aber, ich solle noch streichen und neuen Teppich legen. ... Ich dachte, die Sache sei erledigt und er mit dem Geld der Kaution ausgekommen.