ALG II: Eingliederungsvereinbarung
vom 22.12.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld II also sogenanntes Hartz IV. Ich habe von der ARGE für Beschäftigung (Sozialamt) eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen, die ich unterschreiben sollte. Hintergrund: Die ARGE gliedert Ihre bisherige Vermittlungs-Beratungsdienstleistung für Arbeitslose an eine externe Firma aus.