Das ist, wie ich herausbekommen habe, einfach, die nötigen Schritte sind mir bekannt, bis hin zur Verpackungsverordnung, den nötigen AGB für gewerbliche Händler etc.
In den AGB zum Vertrag steht unter dem Punkt „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen": [...](1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.
Des Weiteren stellen Sie das Handeln unseres Hauses, sowie unseren Ruf in Frage, unterstellen uns öffentlich Verstöße gegen §§ 6,10 UWG, obgleich Sie durch Akzeptanz der AGB´S den Liefer- und Retourmodalitäten ausdrücklich zugestimmt haben.
Das komplette Exposé erhalten Sie unter folgendem Link: Weiter zum Download [hier taucht der Link auf, der mittlerweile nicht mehr funktioniert] Mit Klick auf den Link öffnen sich unsere AGBs, ein Dokument zum Widerruf, der Provisionshinweis sowie ein Hinweis zum Geldwäschegesetz.
Mein Kundenservice antwortet in der Regel noch am selben Tag, Ware wird sofort nach dem Kauf geliefert und alle Impressum Angaben sowie AGB''''s sind korrekt.
Vor einigen Wochen verlor das Fahrzeug sehr viel Öl und wir fuhren, wie in den AGB`s der Garantie beschrieben, zur nächsten Vertragswerkstatt und ließen das Fahrzeug prüfen.
Dürfen die AGB des EMS-Studios, in denen das mit dem Attest aufgrund dauerhafter Sportunfähigkeit zu finden ist, mich so einschränken, dass nicht einmal mehr ein ausdrückliches Attest von meinem Arzt mit dem o.g.
Der Käufer hat €680,- plus €20,- also gesamt €700,- gezahlt Sie kam mit angebrochener Kopfplatte an und es war sehr offensichtlich ein Transportschaden, den DHL aber laut Ihrer AGB''''s nicht entschädigen wollte.
Wie ich weiterhin ermitteln konnte, ist es in diesem Leasingunternehmen vertraglich (AGB) üblich, das der Leasingnehmer sich das Fahrzeug konfiguriert, die Leasinggesellschaft wie üblich Bonität, Sicherheiten usw. prüft (was in diesem Fall aber wohl nicht so genau genommen wurde!).
Ich habe vom Makler ein Makler-Vertrag/Wohnungsbewerbung mit AGB. erhalten, darin stand unter anderem folgendes: "Für den Nachweis und/oder Vermittlung eines Mietvertrages wird eine Maklercourtage in Höhe der 2,38fachen Kaltmiete inkl. der gesetzlichen MwSt. fällig, sofern im Angebot nicht eine andere angegeben ist."
In den AGB steht dazu: Bei Erfolglosigkeit der ersten Mangelbeseitigung wird der LG den LN nach Aufforderung in Textfrom bei der Durchsetzung des Mangelbeseitigungsanspruches unterstützen [...]
Zur korrekten juristischen Auslegung der folgenden Fälle, vorab die vertraglichen Regelungen im Vertrag / AGBs: + Der Vertrag beginnt am …. und gilt für die Dauer von sechs Monaten als geschlossen.