Unterhaltsanspruch der Frau für Zweitstudium
vom 16.7.2013
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Wir haben ein gemeinsames Kind im Alter von fast sieben Jahren. 2009 haben wir zusammen ein Haus gekauft und sind sowohl im Grundbuch als auch im Kreditvertrag je zu 50 % eingetragen. Eine Vereinbarung besteht bereits, dass ich das Haus übernehmen werde, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. ... Obwohl das Kind an mindestens 3 Tagen die Woche bei mir sein wird, möchte ich den Satz für das Kind in keiner Weise und nach geltenden Möglichkeiten kürzen.