Ehegattenunterhalt bei Rente?
| 16.11.2016 10:06 |
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen Und Herren,
kurz eine Biographie über meine geschiedene Frau und meine Person.
Ich bin im Juli 1944 geboren, (72 J) meine geschiedene Frau im August 1943 (73 J)
Wir haben im August 1966 geheiratet.
Wir sind im Mai 1990 geschieden worden, nach knapp 24 Jahren Ehe.
Aus dieser Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen. Beide sind jetzt Mitte und Ende 40 Jahre.
Wir sind nunmehr seit gut 26 Jahren geschieden.
Ich habe von 1990 bis Dezember 2004 Unterhalt aus Erwerbstätigkeit bezahlt. Dieser Unterhalt war recht hoch, da ich in dieser Zeit meiner Erwerbstätigkeit sehr gut verdient habe. Der Unterhalt in den letzten 5 Jahre betrug monatlich umgerechnet in Euro durchschnittlich 1600,00 €.
Anfang Januar 2005 wurde ich mit 60 ½ Jahren arbeitslos, diese Situation endete im September 2007. Für diesen Zeitraum habe ich laut Anweisung meines damaligen Rechtsanwalts Unterhalt nach dem Halbteilungssatz gezahlt.
Ab Oktober 2007 bin ich mit 63 Jahren offizieller Rentner geworden und mit Abschlägen in Rente gegangen, meine Rente beträgt seit Juli 2016, 1527 €. Hiervon zahle Ich jetzt 310 € Unterhalt nach dem Habteilungssatz. Betriebsrente oder anderweitige Einkünfte sind keine vorhanden.
Eine Anrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen zur Berechnung des Unterhalts haben wir verzichtet.
Meine geschiedene Frau, die nach der Scheidung immer gearbeitet hat, ist Ende 2003 (60 Jahre) mit Abschlägen in Rente gegangen, Ihre Rente beläuft sich seit Juli 2016 auf 907 €. Sie lebt seit der Scheidung alleine und wohnt seit unserem Hausverkauf in einer Mietwohnung mit ca. 60 qm zu ca. 550 € Miete.
Am 1.1.2004 verkauften wir unser gemeinsames Haus, der Erlös von Netto 150000 € wurde geteilt.
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft in dem Haus meiner Lebensgefährtin und beteilige mich an allen Kosten die dieses Haus mit sich bringt.
Nun zu den Fragen.
1. Bin ich auf Grund der langen Zeit, wir sind jetzt schon länger geschieden als wir verheiratet waren, überhaupt noch Unterhaltsverpflichtet?
2. Es hat ja in 2008 ein neues Gesetz gegeben, das besagt, dass jeder eine Eigenverantwortung für sich und seinen Unterhalt hat und es nicht mehr ein lebenslanger Ehegattenunterhalt besteht?
3. Meine geschiedene Frau ist durch den Verkauf des Hauses und dem recht hohen Unterhalt während der Erwerbstätigkeit auch nicht ganz mittellos und könnte für sich selber sorgen. Kann das angerechnet werden?
4. Besteht auch die Möglichkeit den Unterhalt zu reduzieren?
5. Wird bei einer gerichtlichen Klärung das Sparvermögen beider Parteien mit berücksichtigt?
In Erwartung auf eine Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen