Meine Ex und ich haben uns dann 2009 getrennt.Seit 2009 bis zur rechtskräftigen Scheidung, 2011 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden, habe ich meiner Ex Trennungsunterhalt gezahlt!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen: Ist mein Ehepartner in Folge einer Trennung in jedem Fall verpflichtet, Unterhaltsgeld zu zahlen? 1. Im Trennungsjahr?
Folgende Rahmenbedingungen: •2 Kinder – eines berufstätig – das andere kurz vor dem Ende des Studiums •eigenes Haus (Finanzierung läuft noch) •Krankenversicherung – beide privat (mit Beihilfeanspruch) •Fahrtkosten für Ehemann zum Arbeitsplatz– abhängig von der künftigen Wohnung Wir suchen nun einen Anwalt/Anwältin, der/die als neutrale Person einen Vorschlag errechnet, wie in der Übergangszeit bis zu einer (drohenden) Scheidung der finanzielle Ausgleich berechnet werden kann (Ehemann hat – auch durch die vorzeitige Pensionierung der Ehefrau das deutlich höhere Einkommen).
Folgender Fall: Ein Ehepaar (Wohnsitz in Frankreich) hat Schulden: Wie hoch wäre der pfändbare Betrag bei einem Insolvenzverfahren ? Daten/ Einnahmen: Ehemann: 2.257,- Netto / Monat (Pension) Darin ist eine Unfallrente von 123,00 € enthalten. Diese müßte evtl. herausgerechnet werden ?
Guten Tag, Einige Fragen zur Ermittelung des bereinigten Einkommens als Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhaltes, Trennungsunterhaltes und nachehelichen Unterhaltes; Auswirkung des neuen Unterhaltsrechtes. ... Aufgrund des "realen" Wohnvorteils wäre das bereinigte Einkommen nach der Scheidung um 850 Euro höher. Wäre dieses höhere bereinigte Einkommen dann Grundlage für die Berechnung des Kindsunterhaltes und des Aufstockungsunterhaltes?
Folgender Sachverhalt besteht in meiner Verwandtschaft: Ehemann, geboren 1949 und Ehefrau, geboren 1951, verheiratet seit 1970, getrennt lebend seit 2002. Trotz des Getrenntlebens hat der Ehemann die Ehefrau wegen geringer eigener Einkünfte finanziell unterstützt. Krankheitsbedingt lebt der Ehemann schon seit mehreren Jahren in einem Pflegeheim.
Mein Mann will sich nach 20 Jahren Ehe scheiden lassen und mit einer anderen Frau leben. Das Trennungsjahr hat gerade begonnen. Beide berufstätig: zu versteuerndes Einkommen (inkl. negativer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von je 6800 € pro Partner): Ehemann: 74.500 (Steuerklasse III) Ehefrau: 31.000 (Steuerklasse IV) Kinder (bleiben bei mir): 15 Jahre (Schüler) 19 Jahre (noch Schüler und Ausbildung geplant) Schulden: finanzierte vermietete Eigentumswohnung: 135.000 Euro bewohntes Eigenheim: 216.000 Euro Mein Mann verdient derzeit monatlich 4000 € netto (Urlaubsgeld inbegriffen) in Steuerklasse III Ich verdiene 1350 e netto in Steuerklasse IV Wie berechnet sich Trennungs- und nachehelicher Ehegatten-Unterhalt?
Die Höhe des Einkommen beträgt 1652€ (nach Abzug der Fahrtkosten), wurde bereits von der Gegenseite ermittelt und ist auch soweit in Ordnung. ... Die Gegenseite verlangt von mir jetzt € 359,-- Trennungsunterhalt.
Meine Anwaltin wurde beauftragt zur Estellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mit erbrechtlicher Regelung zur Eigentumswohnung, Berechnung Kindes- und Trennungsunterhalt. ... Der Auftrag zur Berechnung des Kindes und Trennungsunterhaltes kam erst später dazu. ... Seine Anwältung forderte unter Fristsezung Unterlagen von mir ein und stellte klar, dass mein Mann mit der Zahlung von Trennungsunterhalt seine Zahlungspflicht erfüllt und ich meine Anwaltskosten selbst tragen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hat von seinen beiden verstorbenen Elternteilen ein Haus und einen größeren Bargeldbetrag geerbt. Wir selbst haben im Laufe unserer Ehe 2 Häuser erworben und deren Wert durch Umbauten gesteigert. Ich bin seit unserer Hochzeit Hausfrau.
Das wir davon ausgehen, dass jeder von uns sich aus eigenen einkünften und vermögen und/oder arbeitsleistungen unterhalten kann." ich habe kein vermögen und bin auf der Suche nach einer arbeitsstelle. inwieweit steht mir ein anspruch auf unterhalt (in welcher höhe)zu oder habe ich durch meine unterschrift unter den ehevertrag alles ausgeschlossen?
Zurzeit zahle ich Trennungsunterhalt von 1.000€. ... Solange alles unterhalb der hohen Hürde der groben Unbilligkeit passiert, werden Frauen wie meine, unter Naturschutz gestellt.
Berücksichtigt werden müsste noch, da ich privat über meinen Mann (Beamter) versichert bin, dass im Falle einer Scheidung hohe Krankenversicherungsbeiträge wegen Wegfall der Beihilfeberechtigung anfallen würden.
Im Jahr 2007 haben meine Frau und ich eine Änderung zu einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung verfasst und beide unterschrieben. Ist diese Änderung rechtsgültig? Kann in einer Vereinbarung auf Trennungs-nachehelicher Unterhalt, Versorgungs- Zugewinnausgleich verzichtet werden?