Erwerb einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich sind beide Rentner und wohnen bisher zur Miete am Bodensee in einer Wohnung mit vier Ebenen. Allein in unserer Wohnung befinden sich 24 Stufen. Der Hauseingang ist nur durch ein darüberliegendes Haus mit Fahrstuhl über drei weitere Etagen zu erreichen (Hanglage).