Ersatzansprüche laut SGB II § 34
beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
ALG II. Das Arbeitsamt wurde im März über alles informiert und man riet mir, zunächst HARTZ IV zu beantragen und erst, wenn ich wieder zur Verfügung stehe das ALG I, welches spätestens Anfang Mai ´09 beantrag werden muß, damit der Anspruch nicht verloren geht. ... Jetzt (nach 6 Monaten) erhielt ich ein Schreiben, mit dem mir ein Erlass angedroht wird, der besagt, dass ich die Leistungen nach SGB II in Höhe des gezahlten ALG II ab 16.05. bis 14.05.09 im Rahmen des Kostenersatzes gem. § 34 SGB II zurückzahlen soll.