Datenschutz in Schulen (Netzwerken) / Verweis durch Schulleiter
vom 10.11.2005
70 €
Historischer Preis
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Schulleiter wurde von "pornographischen Inhalten" und "Verhören zu der Sache" geredet (ein veralteter Begriff aus der Strafprozessordnung, wenn ich mich nicht irre) - dies zudem vor der gesamten Klasse, was meiner Meinung nach all diejenigen, die dann zum "Verhör" bestellt wurden (ca. die Hälfte der Klasse), in ein mehr als zweifelhaftes Licht stellten (z.B. als "Pornographie verbreitende Straftäter" ??).