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Einspruch gegen ungerechtfertigte Buße für Schwarzfahren eskaliert

22. April 2008 22:54 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


07:20

EREIGNIS
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Am 31. Oktober 2007 um 10:09 Uhr fuhr ich mit meinem bezahlten SemesterTicket...

(info: http://www.vbn.de/infos/downloads/tariffolder/SemesterTicket_2008.pdf)

...im Zug von Bremen St. Magnus nach Bremen Zentrum. In diesem Zug wurde eine Kontrolle durchgeführt, wobei ich der Kontrolleurin mein SemesterTicket, das ich noch nicht von der A4 Seite mit der Immatrikulationsbescheinigung gelöst hatte, überreichte. Das Ticket war bereits zusammen mit dem Studentenbeitrag bezahlt worden. Ich hatte es nur noch nicht vom Formular gelöst und das Passbild hatte ich zwar dabei, aber war noch nicht aufgeklebt. Sowohl das Aufkleben des Passbildes als auch das loslösen des Tickets hätte ich jedoch auf der Stelle erledigen können.

Auf dem Formular steht nirgends eine Bemerkung, die auf eine eventuelle Ungültigkeit des Tickets hinweist. Also kann man aus diesem Formular nicht entnehmen, dass man das Ticket loslösen *MUSS*, weil es sonst ungültig ist. Der einzige Hinweis auf eine eventuelle Ungültigkeit des Tickets, befindet sich auf der *RÜCKSEITE* des Tickets, dort, wo das Ticket mit Kleber auf dem Formular geklebt worden ist. Diesen Hinweis sieht man deshalb nicht bevor man das Ticket vom Formular gelöst hat. Das Formular erwähnt zwar Anweisungen, die man befolgen sollte, um das Ticket aus dem Formular zu lösen, aber - nochmals - man wird *NICHT* ausdrücklich dazu aufgefordert und es werden keine Konsequenzen erwähnt, falls man dies nicht macht.

Ich zeigte das Formular mit dem bezahlten Ticket der Kontrolleurin. Darauf sagte sie mir, ich müsse €40 Buße bezahlen, weil dieses Ticket nicht gültig sei. Staunend fragte ich was genau nicht in Ordnung sei, worauf sie mir antwortete, dass die Karte nicht vom Papier getrennt war.

Ich bot an die Karte auf der Stelle vom Papier zu lösen. Als nächstes sagte die Kontrolleurin, dass auch kein Passbild vorhanden war. Ich zeigte ihr meinen Ausweis und ein loses Passbild, das ich mit dem Formular dabei hatte, aber sie wollte nicht mal hinschauen.

Ich hätte also auf der Stelle alle Anforderungen, die mir übrigens bis zum diesen Zeitpunkt noch nicht klar waren, erfüllen können.

Als ich entsetzt fragte, warum sie mich so behandelte, gebot sie mir zu schweigen und drohte mich aus dem Zug zu werfen. Darauf fragte ich, ob sie sich legitimieren konnte und wie ihr Name lautete. Dies verweigerte sie und verwies auf den Bußzettel, wo übbrigens ihr Name NICHT vermerkt war. Einen Ausweis zeigte sie mir auch nicht. Sie informierte mich auch nicht über Alternativen, um diese Buße rückgängig zu machen, zum Beispiel in dem ich nachträglich mein korrektes Ticket mit Passbild bei der Bahn vorzeigen würde.

Sie können sich vorstellen, wie empört ich über die Art und Weise bin, wie diese Kontrolleurin diese Sache behandelt hat. Ich habe einen *BEZAHLTEN* Ausweis, kann die Anforderungen die mir, rechtens oder nicht, gestellt werden *AUF DER STELLE ERFÜLLEN*, und trotzdem muss ich mir diese Demütigung und diese €40 Bußgeld für "Schwarzfahren" gefallen lassen. Sogar andere Fahrgäste mischten sich ein und forderten sie auf, einen höflicheren Ton zu benutzen.

Am 5.12.2007 bekam ich ein Schreiben der DB Vertrieb GmbH, worin sie mich aufforderten die €40 Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen, plus €5 Mahnkosten. Außerdem räumten sie mir die Möglichkeit ein, bis zum 15.12.2007 Einspruch zu erheben, sonst würden sie den Vorgang ohne erneute Mahnung einem Inkassoinstitut zur Beitreibung der Forderung übergeben.

Leider habe ich diesen Termin durch Zeitdruck im Studium verpasst und erst am 31.12.2007 schriftlich bei der Bahn Einspruch erhoben. In diesem Schreiben habe ich den obenerwähnten Vorgang geschildert und um eine Bestätigung des Ungeschehenmachens der Buße gebeten.

Am 22.1.2008 bekam ich ein Schreiben vom Inkassobüro "Infoscore Forderungsmanagement GmbH", worin im Namen der DB Vertrieb GmbH €90.56 gefordert wurde (Hauptforderung €40. Vorzugszinsen €0.71. Inkassokosten €40. Kontoführungskosten €9.85). Den Betrag sollte ich bis zum 31.1.2008 überweisen. Im Brief wurde mir gesagt, dass keine weitere Kosten entstehen würden, falls ich den Betrag rechtzeitig überweisen würde. Es wurde jedoch nicht deutlich erwähnt, welche Konsequenzen ein Nicht-Bezahlen haben würde.

Daraufhin habe am 27.1.2008 einen Brief an die Infoscore Forderungsmanagement GmbH und eine Kopie an die DB Vertrieb GmbH geschickt, worin auf mein Einspruchschreiben an die Firma DB Vertrieb GmbH verwies. Aus diesem Grund teilte ich der Infoscore Forderungsmanagement GmbH mit, dass ich ihr Schreiben als Gegenstandslos betrachtete, weil auf meinen Einspruch noch nicht reagiert worden war.

Am 12.3.2008 bekam ich von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH einen erneuten Brief, mit der Forderung von €45, zahlbar bis zum 14.4.2008. Sie teilten mir mit, dass nach Rücksprache mit der DB Vertrieb GmbH, die Bußgeldforderung zurecht besteht. Im Brief werden folgende Gründe genannt:

"Ich hätte den zum dem Semesterticket gehörenden Studentenausweis nicht vorweisen können. Und das Ticket sei nur in Verbindung mit diesem Ausweis gültig."

Außerdem wurde auf die Rückseite des Bußgeldbescheids verwiesen, auf dem alle Einzelheiten und Fristen besonders zu nachträglichen Vorlage aufgeführt sind. Weil ich die Frist zur nachträglichen Vorlage nicht eingehalten habe, könne eine nachträgliche Vorlage nun nicht mehr anerkannt werden.

Am 8.4.2008 habe ich der Infoscore Forderungsmanagement GmbH schriftlich geantwortet und darauf hingewiesen, dass die Gründe, mit welchen die DB Vertrieb GmbH ihre Forderungen gerechtfertigt hat, nicht der Wahrheit entsprechen:

- Erstens wurde ich zu keinem Zeitpunkt zum Vorzeigen eines Studentenausweises aufgefordert. Übrigens: Hätte man mich dazu aufgefordert, wäre ich in der Lage gewesen, diesen Studentenausweis zu zeigen, weil ich ihn immer und auch zu diesem Zeitpunkt dabei hatte.

- Zweitens wird dieser Anforderung zum Vorzeigen eines Studentenausweises nirgens beschrieben. In den Informationen der Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen GmbH (VBN) zum Semesterticket heißt es lediglich, dass das Semesterticket einen "AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS" benötigt. Sehen Sie dazu auch den Prospekt im PDF Link oben.

- Drittens hat die Kontrolleurin mir niemals die Mögichkeit aufgezeigt, das Semesterticket nachträglich noch ein Mal in gülter Form vorzulegen.

Deshalb forderte ich nach wie vor die Buße ungeschehen zu machen und erwähnte, dass ich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen würde, falls die Infoscore Forderungsmanagement GmbH/DB Vertrieb GmbH weiterhin ihre Anprüche geltend machen würden.

Am 22.4.2008 erhielt ich von einer Rechtsanwalts-GmbH "Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen" einen Brief, worin erwähnt wurde, dass sie die DB Vertrieb GmbH vertreten. In diesem Brief wurde nochmals undeutlich mit unbestimmten weiteren Kosten gedroht und ich wurde aufgefordert bis zum 1.5.2008 €109.58 zu zahlen. Alle Zahlungen sollten ausschließlich an diese Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Mein vorheriges Einspruchsschreiben wurde nicht erwähnt.

FRAGEN
========
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Sollte ich irgendeinen Betrag bezahlen? So ja in welcher Höhe und an wen?
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass mir großes Unrecht angetan wird, obwohl ich mir bewußt bin, einen Termin verpasst zu haben. Geht alles hier wirklich rechtens vor oder nicht?
Wenn ich selber einen Antwalt in Anspruch nehmen würde, hätte ich eine Chance diese Sache zu gewinnen? Wie groß wäre diese Chance?
Wenn ja, könnte ich alle meine Anwaltskosten von irgend einer involvierten Firma zurückfordern?
Wäre sogar "Schmerzensgeld" oder "Administrationskosten" usw möglich? So ja in welcher Höhe?

Bitte helfe mir. Vielen Dank im Voraus

22. April 2008 | 23:28

Antwort

von


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40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach den allgemeinen Beförderungsbestimmungen benötigen Sie zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen gültigen Fahrausweis, dieser muss bereits bei Antritt der Fahrt gültig sein.

Diese Anforderung erfüllte das von Ihnen nicht mit Lichtbild versehene Semesterticket nicht. Unabhängig davon, ob die Kontrolleurin Ihnen gegenüber höflich oder unhöflich war und auch wenn Sie dies als ungerecht empfinden, die Buße wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis war gerechtfertigt.

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bei rechtzeitigem Einspruch die Angelegenheit noch ein anderes Ende hätte nehmen können, auch die Fristversäumung liegt aber ausschließlich in Ihrem Verantwortungsereich.

Zusammenfassend kann ich Ihnen nur empfehlen, zur Vermeidung weiterer Kosten den Gesamtbetrag anzuweisen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine günstigere Auskunft geben kann.

Mit freundlichem Gruss
RAin Lausch


Rückfrage vom Fragesteller 23. April 2008 | 19:28

Aber es geht doch auch darum, dass:

1) Erstens im Formular, worauf das Ticket zugestellt wird, gar nicht erwähnt wird welche die Bedingungen für die Gültigkeit sind! Dies wird einem erst klar wenn man mit einer Buße konfrontiert wird.

2) Zweitens, konnten alle Bedingungen für die Gültigkeit des Tickets auf der Stelle im Zug erfüllt werden! Das Ticket war bezahlt. Das Ticket war da. Das Lichtbild war da. Ein gültiger Ausweis zum Zeigen, dass das Ticket zum Lichtbild passte, war da...

Ich musste eigentlich nur noch das Lichtbild auf die Karte legen, das Plastik darauf kleben und fertig!!!!!

Ein Nachträgliches Vorweisen, wäre deshalb doch gar nicht nötig gewesen, weil alles dafür bereits im Zug vorhanden war? Warum wurde dies verweigert? Welcher Unterschied würde ein Aussteigen aus dem Zug, das einkleben des Bildes und ein Vorzeigen bei der DB Vertrieb GmbH machen? Einem wird doch auch nicht die neue Kreditkarte oder die neue EC Karte eingezogen, weil sich darauf noch keine Unterschrift befindet? Man unterschreibt die neue Karte auf der Stelle und zahlt damit.

Das große Unrecht ist auch, dass ich die DB Vertrieb GmbH zu keinem Zeitpunkt Schaden zugefügt habe! Ich habe das Ticket sogar bezahlt!!!

Meiner Meinung nach war die Buße gar nicht gerechtfertigt, weil die DB Vertrieb GmbH die Bedingungen für die Gültigkeit bei der Auslieferung der Karte nicht deutlich publiziert hat und die mir deshalb erst im Zug klar wurden. Wenn ich dann die Bedingungen auch noch alle im Zug erfüllen konnte, wirkt das Ganze doch ein wenig ungerecht, oder?

Das Ganze ist doch aus einem Formfehler der DB Vertrieb GmbH, gefolgt durch einen Verhaltensfehler der DB Vertrieb GmbH entstanden?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2008 | 07:20

Sehr geehrte Fragetsellerin,

es mag ungerecht erscheinen, Ihre Frage geht jedoch dahin ob sie sich mit Erfolg wehren könnten.

Grundsätzlich sind Sie als Fahrgast verpflichtet, sich über die Bestimmungen zu informieren, dies gilt z.B. auch für ortsfremde Personen in einem für Sie unbekannten Verkehrsgebiet.
Der Fahrausweis muss bei Fahrtantritt gültig sein, Ihr Ticket war es nicht.

Was Sie erwarten, ist eine Kulanzentscheidung der DB zu Ihren Gunsten, die möglicherweise auch bei rechtzeitigem Reagieren erfolgt wäre. Letztendlich haben Sie auf eine positive Kulanzentscheidung keinen Anspruch, ich gehe davon aus, dass die Bahn sich nunmehr auf Ihre Argumente nicht einlassen wird, es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dies zu versuchen.

Mit freunldichem Gruss
RAin Lausch

ANTWORT VON

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