Guten Morgen,
hier ist von Ihrer Schule nach Ihrer Schilderung sicherlich etwas über das Ziel hinausgeschossen worden. Insbesondere die halb-öffentliche Herausstellung von "Schuldigen" dient wohl kaum der Beruhigung der Gemüter. Andererseits haben Sie natürlich gegen die von Ihnen zitierte Selbstverpflichtung hinsichtlich der Internetbenutzung verstoßen und -egal, welchen Inhaltes, Daten auf den Schulserver geladen, die dort nicht hingehören. Da dies auch während der Schulzeit geschehen ist, haben Sie gegen Ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis verstoßen.
Aber zu Ihren Fragen, die ich aus Gründen der Verständlichkeit des Textes zu einigen Punkten zusammenfasse:
1.
Der Verweis taucht in keinem Zeugnis auf. Er wird lediglich, ähnlich der Abmahnung im Arbeitsverhältnis, in Ihre Personalakte aufgenommen und dient auch hier allein internen Dokumentationszwecken. Eine Außenwirkung entfaltet er nicht.
Die im Verweis aufgeführten Punkte sind meines Erachtens konkret genug geschildert. Der Verweis soll nach seiner Zielrichtung auch eine Warnfunktion haben, der dem Adressaten anzeigt, daß sein Verhalten für die Zukunft nicht mehr gebilligt wird. Dieser Funktion wird dadurch genüge getan, daß die beanstandeten Verhaltensweisen konkret bezeichnet werden. Eine genauere Detailierung, wie in Ihrem Falle die genaue Bezeichnung der heruntergeladenen Daten ist demgegenüber nicht erforderlich.
Der Verweis ist ein Verwaltungsakt, so daß Sie binnen eines Monats ab der Bekanntgabe hiergegen Widerspruch einlegen können. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie den Empfang des Verweises bestätigt haben, da dies keine Billigung oder gar einen Rechtsbehelfsverzicht enthält. Ich halte ihn, unabhängig vom Vorgehen der Schulleitung, allerdings in Kern für berechtigt.
2.
Im Datenschutzbereich ist dagegen offensichtlich an Ihrer Schule einiges im Argen:
Die personenbezogenen Daten (e-mail-Adressen etc.) dürfen nur erhoben und gespeichert werden, wenn dies entweder erforderlich ist oder mit Ihrem Einverständnis erfolgt. Dies mag bei privaten Telefonnummer noch hinhauen, da ein Interesse besteht, Sie im Notfall erreichen zu können. Darüberhinausgehende Daten, insbesondere auch etwa die Religionszugehörigkeit dürfen nur auf freiwilliger Basis erhoben werden. Darauf müssen Sie auch ausdrücklich hingewiesen werden.
Diese Daten müssen selbstverständlich auch so abgespeichert werden, daß Sie kein unberechtigter Nutzer sozusagen als Zufallsfund abrufen kann. Hierfür ist die Schulleitung verantwortlich. Diese muß insbesondere für eine technisch sicherere Absicherung der Daten sorgen.
Ihnen selbst kann nichts passieren, wenn Sie derartige Daten, sei es versehentlich, sei es absichtlich, abrufen. Insbesondere machen Sie sich nicht dabei strafbar, da dies gerade voraussetzt, daß die Daten gegen einen unbefugten Zugriff gesondert gesichert sind.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
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Sehr geehrter Herr Weiß,
danke für Ihre schnelle Antwort. Sollte unser stellv. Schulleiter die Sache dabei beruhen lasen und auch keine weiteren Anspielungen machen, sehe ich mich voresrt beruhigt, was meine Bewerbungen angeht - der Schaden an meinem Ruf durch verquickung zweideutiger Begriffe ohne konkreten Beweis, dass dem auch so ist, bleibt jedoch an mir und meinen Mitschülern der Klasse hängen, was nicht erfreulich ist.
Ein aus meiner Sicht wichtiger Punkt ist mir dennoch unklar. Sie schrieben: "Andererseits haben Sie natürlich gegen die von Ihnen zitierte Selbstverpflichtung hinsichtlich der Internetbenutzung verstoßen und -egal, welchen Inhaltes, Daten auf den Schulserver geladen, die dort nicht hingehören."
Fakt ist jedoch: ich habe keine Dateien auf den Schulserver geladen, erst recht nicht aus den Internet, ich habe lediglich einige Dateien, die bereits durch irgend jemand ins Schulnetz gespeist wurden und somit schon auf dem Schulserver waren, als Kopie auf meinem Userlaufwerk abgespeichert. Es wurden also durch mich keine Dateien "unterrichtsfremder Art" ins Schulnetz eingespeist.
Meine Nachfrage hierzu lautet:
Da ich diese Dateien ja auch nicht aus dem Internet, sondern aus dem lokalen Schulnetzwerk der Schule hatte (und weder angeboten noch weiterverbreitet, geschweige denn eingespeist habe), ist denn somit überhaupt einen Verstoß gegen die INTERNET-Charta durch mich begangen worden, oder um es anders auszudrücken: kann man gegen Regeln für etwas Verstoßen, das man nicht genutzt hat?
Ich ging davon aus, dass Dateien, die bereits im Schulnetz sind, auch von dafür zuständigen Personen regelmäßig geprüft und ggf. gelöscht werden, falls diese im Schulnetzwerk nichts zu suchen haben und diejenigen, die diese Dateien dann auch letztendlich eingespeist haben, zur Verantwortung gezogen werden. Meines Wissens nach ist es so, dass nicht das Besitzen von Dateien "zweifelhaften Inhalts" sondern das zur Verfügung stellen dieser "zweifelhaften Inhalte" das eigentliche Problem darstellt - ich habe durch die Kopie auf den (nur für mich) zur Verfügung gestellten Speicherplatz jedoch niemandem etwas angeboten.
Vielen Dank
Guten Morgen,
Ihrer Schilderung habe ich entnommen, daß in der seinerzeitigen Selbstverpflichtung auch die Speicherung, nicht nur die Erstellung der Dateien, untersagt wurde. Wenn dies der Inhalt war, haben Sie gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen. Die Schule selbst kann als Inhaber (und natürlich auch Verantwortliche) diesbezüglich bestimmen, daß derartige Inhalte nicht gespeichert werden sollen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß