Aufklärung wg. Streitwert und somit zu erwartender Anwaltsgebühren
vom 7.4.2005
20 €
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beantwortet von
Wie soviele andere Wohnungs- und Hausbesitzer hatte auch ich das Problem säumiger Mieter. ... Ergänzend dazu die Frage, ob ein Rechtsbeistand nicht generell eine Art Aufklärungspflicht bezüglich der zu erwartenden Anwaltsgebühren hat, spätestens dann, wenn, anders als bei einem Mahnbescheid oder sonstigen materiellen Schaden, mir als Laien noch nicht einmal der Streitwert an sich bekannt ist, der angesetzte Streitwert für die Zwangsräumung hat mich jedenfalls sehr überrascht.