Hallo,wir A und B gründeten vor 8 Jahren eine gbr diese wurde bis 2010 von beiden zu 50:50 geführt ,B arbeitet nun seit Ende 2010 in Festanstellung und A führt die gbr weiter . Jetzt will A die gbr auflösen und alleine das Geschäft führen doch B will es auch aber nur als Teilzeit .A und B haben ein gemeinsamen Mietvertrag der Räume.A kündigt seinerseits den Mietvertrag mit der Hoffnung auf Kündigung des Vermieter,nun erfolgt aber das der Vermieter an B ein Vorrecht geben muss da er nicht der jenige war der den Mietvertrag gekündigt hat ,obwohl der Vermieter lieber A als Mieter haben möchte. Meine frage jetzt an sie ,muss der Vermieter nachdem er dass Mietverhältniss aufgrund der Kündigung eines Mieters gekündigt hat trotzdem dem verbleibenden B Vorrecht zum neu vermieten der Räume geben oder kann er frei entscheiden u d in dem fall sich dann dich für A entscheiden ?