Kind mit Franzosen, gilt deutsches Recht?
Ich war der Meinung, wenn ich mit dem Kind in Deutschland lebe, gilt deutsches Recht, wonach auch mir Unterhalt zustuende, bis das Kind 3 Jahre alt ist. ... Kann ich dennoch einfach in Deutschland einen Anwalt nehmen und sozusagen parallel in Deutschland den Unterhalt fuer mich einfordern? Ein Unterhalt fuer mich ist in dem franzoesischen Schreiben gar nicht erwaehnt und somit wohl auch nicht vorgesehen, da wir nicht verheiratet waren.