Kündigung Kita-Vertrag vor Vertragsbeginn
vom 31.5.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Eine Kündigung darf jedoch nicht zum 30.9. sowie zum 30.4. eines jeden Jahres ausgesprochen werden. In diesen letztgenannten Fällen erfolgt die Kündigung zum Ende des möglichen Folgemonats. Die Kündigung kann unter Einhaltung der oben genannten Frist erstmals ab Beginn der Aufnahme des Kindes (Punkt 1) in die Einrichtung erklärt werden. [...]