Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
So, wie ich es der Webseite von Job Rad entnehme, ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und Job Rad der Leasinggeber. Sie wiederum schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag, der die Überlassung des Dienstrades ermöglicht.
Mit Job Rad haben Sie keinen eigenen Vertrag, so dass man Ihnen zwar das Rad zum Kauf anbieten kann, aber Sie ja nicht zwingen kann dazu. Es gibt lediglich die Kauf Option. Verbindliche Regelungen und Verpflichtungen kann es nur im jeweiligen Vertragsverhältnis geben. Vorbehaltlich anderer Regelungen in Ihrem Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber, kann dieser Sie auch nicht zum Kauf zwingen. Job Rad wie gesagt auch nicht, da sie mit dieser Firma gar keinen Vertrag haben.
Die Kauf Option ist aber nicht zu empfehlen, da der Kaufpreis überhöht erscheint und Sie hier gegebenenfalls steuerliche Nachteile haben. Sie müssen gegebenenfalls den geldwerten Vorteil dann versteuern.
Wenn auch Ihr neuer Arbeitgeber, wie Sie mitteilen, Job Rad anbietet, so erscheint es in meinen Augen die einfachste Lösung, wenn Sie dieses Job Rad zurückgeben und beim neuen Arbeitgeber im Rahmen ihres neuen Arbeitsvertrages eine entsprechende Vereinbarung über das andere, neue Job Rad schließen.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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