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Vorzeitige Jobrad Kündigung

2. September 2020 10:05 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Zusammenfassung

Welche Optionen stehen mir offen, um das Jobrad nicht zu einem überhöhten Preis kaufen zu müssen und es stattdessen zu meinem neuen Arbeitgeber mitzunehmen?

Sie sind nicht verpflichtet, das Jobrad zu kaufen, da Sie keinen Vertrag mit dem Leasinggeber haben und der Überlassungsvertrag mit Ihrem alten Arbeitgeber Sie nicht zum Kauf zwingen kann. Die einfachste Lösung wäre, das Jobrad zurückzugeben und mit Ihrem neuen Arbeitgeber eine neue Vereinbarung über ein Jobrad zu treffen.

Im April diesen Jahres entschied ich mich bei meinem - nun bald ehemaligen Arbeitgeber - das Angebot eines Jobrades anzunehmen. Hierbei waren natürlich die Steuervorteile für mich interessant sowie der Hinweis unseres HRs (bei der Vorstellung von Jobrad Mitte 2019), dass das Rad auch zu neuen Arbeitgebern mitgenommen werden kann, wenn dieser Arbeitgeber dies anbietet.

Im Juli entschied ich mich zu kündigen und bei meinem neuen Arbeitgeber zu unterschreiben, der auch Jobrad anbietet. (Dies war natürlich auch ein Kriterium für mich). Im Zuge der Abwicklungen wurde mir nun mitgeteilt, dass ich das Fahrrad zu kaufen habe, da die Option der Mitnahme von Jobrad irgendwann zwischen Mitte 2019 und nun geändert wurde. Noch dazu entspricht das "Kaufangebot" mehr oder minder dem Orginalpreis. Der Kaufpreis lag bei: 2.748.80 €
die kalkulierte Ablösesumme lautet: 2.679.50, die monatliche Rate bei rund 75 €
Bei Leasingende 30.09 wurde somit 303.08 € an Leasingraten geleistet.
Tatsächlicher Unterschied zwischen Kaufpreis & Ablösesumme sind gerade mal 69.30 € obwohl bereits 303.08 € geleistet wurden.

Nicht nur werde quasi "gezwungen" das Rad zu kaufen, noch dazu überteuert, obwohl ich es gerne einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen möchte.

Gespräche mit meinem "alten" Arbeitgeber erreichten ein "Angebot" von 400 €, was knapp etwas mehr als der Mehrpreis ist, den ich zahle.

Welche Optionen stehen mir nun offen? Ich bin nicht bereit noch einen wirtschaftlichen Schaden hinzunehmen, besonders, da von Goodwill meines Arbeitgebers gesprochen wird. Es wurde der Standart-Überlassungsvertrag geschlossen, welche keine zusätzlichen Klauseln enthält. (Diese kann zur Verfügung gestellt werden)

Einsatz editiert am 02.09.2020 15:28:22

Einsatz editiert am 04.09.2020 11:09:17

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

So, wie ich es der Webseite von Job Rad entnehme, ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und Job Rad der Leasinggeber. Sie wiederum schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag, der die Überlassung des Dienstrades ermöglicht.

Mit Job Rad haben Sie keinen eigenen Vertrag, so dass man Ihnen zwar das Rad zum Kauf anbieten kann, aber Sie ja nicht zwingen kann dazu. Es gibt lediglich die Kauf Option. Verbindliche Regelungen und Verpflichtungen kann es nur im jeweiligen Vertragsverhältnis geben. Vorbehaltlich anderer Regelungen in Ihrem Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber, kann dieser Sie auch nicht zum Kauf zwingen. Job Rad wie gesagt auch nicht, da sie mit dieser Firma gar keinen Vertrag haben.

Die Kauf Option ist aber nicht zu empfehlen, da der Kaufpreis überhöht erscheint und Sie hier gegebenenfalls steuerliche Nachteile haben. Sie müssen gegebenenfalls den geldwerten Vorteil dann versteuern.

Wenn auch Ihr neuer Arbeitgeber, wie Sie mitteilen, Job Rad anbietet, so erscheint es in meinen Augen die einfachste Lösung, wenn Sie dieses Job Rad zurückgeben und beim neuen Arbeitgeber im Rahmen ihres neuen Arbeitsvertrages eine entsprechende Vereinbarung über das andere, neue Job Rad schließen.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

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