Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Betriebskosten zahlen müssen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, in meinem Mietvertrag sind zu den Betriebskosten folgende Angaben gemacht worden: Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters sind in der gem. ... Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. ... In dieser sind folgende Posten berechnet worden: * Versicherungen * allgemeine Stromgebühren * Kabelgebühren * Müllgebühren * Aufzug * Kosten Tiefgarage * Hausmeister * Heizung/Wasser * Allgemeine Kosten * Garagenreparatur * Instandhaltungsrücklage * Verwaltergebühr Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass wir als Mieter alle diese Kosten zahlen müssen?