Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zu 1) Was muss ich in dieser Lage bezahlen?
Solange der Vermieter nicht der Kündigung und somit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis zustimmt, können sie grundsätzlich nach Ihren Angaben frühestens zum 14.11.2012 aus dem Mietverhältnis ausscheiden, da dieses bis dahin befristet ist und somit eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. Auch der aufgezeigte § 16 räumt Ihnen insoweit keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit ein, sondern regelt nur den Fall, dass der Vermieter einer vorzeitigen Entlassung zustimmt und dann im Gegenzug eben die geregelte Aufwandsentschädigung beanspruchen darf. Das bedeutet aber eben noch nicht, dass der Vermieter Sie vorzeitig entlassen muss, sondern er kann dies wie nun nach Ihren Angaben auch erfolgt von weiteren Bedingungen wie der Suche nach einem Nachmieter abhängig machen. Sofern Ihr Mietvertrag auch keine gesonderten Regelungen über die Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens gegen Stellung eines Nachmieters enthält, haben Sie somit im Moment jedenfalls nur die Möglichkeit unter den angebotenen Bedingungen vorzeitig den Vertrag zu beenden. Da Sie die Bedingungen des Vermieters aber wohl bislang noch nicht akzeptiert haben und somit keine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrages zustande gekommen ist, müssen Sie zumindest nach derzeitiger Lage erst einmal weiter nur die monatlichen Mietzinszahlungen erbringen, weitere Zahlungsverpflichtungen sind mangels Übereinstimmung zwischen Vermieter und Mieter noch nicht entstanden.
Zu 2) Muss ich mit der Maklereinschaltung einverstanden sein?
Grundsätzlich müssen Sie einer Maklereinschaltung nicht zustimmen. Da dies allerdings nach Ihrer Schilderung eine Bedingung des Vermieters für einen Aufhebungsvertrag und damit die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag darstellt, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie diesen Bedingungen zustimmen. Sie können natürlich versuchen, mit dem Vermieter weitere oder andere Bedingungen auszuhandeln, z.B. dass Sie selbst einen oder mehrere Nachmieter stellen dürfen oder eben die Nachmietersuche ohne Einschaltung eines Maklers erfolgt. Solange Sie sich jedenfalls nicht mit dieser Maklerbedingung einverstanden erklären oder keine anderweitige, einvernehmliche Lösung zwischen Mieter und Vermieter über die vorzeitige Beendigung des Vertrages gefunden wird, läuft wie schon aufgezeigt der zugrunde liegende Mietvertrag einfach mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten bis zum Ablauf der Befristung weiter.
Zu 3) Wie ist die Lage, wenn ich keine Kostenübernahmeerklärung abgebe?
Hier gilt das zu 2) Gesagte entsprechend. Stimmen Sie nach derzeitigem Stand der vom Vermieter gewünschten Kostenübernahme nicht zu, verbleibt es bei dem ursprünglichen Mietvertrag und ein vorzeitiges Ausscheiden ist insoweit nicht möglich. Wenn Sie den Vertrag wie gewünscht vorzeitig beenden wollen, wird Ihnen folglich nichts weiter übrig bleiben, als entweder die vom Vermieter bereits gestellten Bedingungen zu akzeptieren oder aber wie schon erwähnt weiter mit diesem über andere Möglichkeiten einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung zum 30.09.2011 zu verhandeln. Angesichts der Tatsache, dass Sie anderenfalls noch bis 14.11.2012 an den Vertrag gebunden wären und Miete zahlen müssten, dürften allerdings die vom Vermieter gestellten Bedingungen grundsätzlich durchaus akzeptabel sein. Sofern Sie diesen zustimmen und der Makler findet dann einen Nachmieter zu dem gewünschten Termin, müssten Sie im Falle Ihrer Zustimmung folglich die Maklerprovision übernehmen und zudem an den Vermieter den in § 16 geregelten Ausgleich zahlen, im Gegenzug Sie dann den Mietvertrag aber eben auch vorzeitig beenden könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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