Mietvertrag zustande gekommen oder Recht auf Kündigung?
vom 8.5.2008
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Keine Miete mehr bezahlt seither. ... Kann ich fristlos kündigen und die bereits gezahlte Miete zurückverlangen? ... Die bereits gezahlte Miete wäre als Kaution anzurechnen.