Keine Schimmelmeldung Mieter - Ansprüche des Vermieters nach > 10 Jahren?
vom 6.10.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe vom damaligen Vermieter nie wieder was gehört, aber hin und wieder frage ich mich, ob es noch mögliche Ansprüche gegen mich und meinen Mitbewohner geben könnte.