Arbeitsvertrag von 1993, in dem unter "sonstige Bestimmungen" ergänzt wurde, dass abweichend von § 4 (Thema Kündigung) die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt. 2. ... Außerdem stellt sich die Frage, wenn diese von den 4 Wochen für mich als Arbeitnehmer abweichen sollten, welche Frist ist dann für mich bindend, die lt. Arbeitsvertrag oder die lt.