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Im Arbeitsvertrag Klausel 'Schadenersatzansprüche aus Unfall abtreten'

| 6. November 2015 13:06 |
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Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Ist die Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass Schadensersatzansprüche aus einem Unfall an den Arbeitgeber in Höhe des Gehaltes abgetreten werden müssen, üblich und rechtens?

Ja, diese Klausel ist normal und spiegelt die bestehende Rechtslage wider. Weitergehende Ansprüche auf Schmerzensgeld bleiben beim Arbeitnehmer.

Hallo,

vor mir liegt mein neuer Arbeitsvertrag.
Die folgende Klausel habe ich noch nie gesehen. Ist das soweit üblich und rechtens?

III. Etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmerin gegen einen Dritten aus einem Unfall sind an die Arbeitgeberin in Höhe des von dieser zu leistenden Gehaltes bzw. fortzuzahlenden Lohnes abzutreten.


Vielen Dank für Ihre Antwort

6. November 2015 | 13:22

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragenstellerin,

diese einzelne Klausel des Arbeitsvertrages ist zu 100 % normal und spiegelt nur die sowieso bestehende Rechtslage wieder.

Vgl. Sie hierzu bitte § 6 EntgFG .

Etwaige weitergehende Ansprüche auf Schmerzensgeld stehen weiterhin Ihnen zu.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 6. November 2015 | 13:52

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