Sperre von der Agentur für Arbeit bei Umzug zum Ehemann
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich Anfang August zu meinem Ehemann nach Australien umziehe, habe ich meine Anstellung am 16.04.2012 (6 Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende) zum 30.06.2012 gekündigt. Im Juli wollte ich meine gemietete Wohnung räumen, den gesamten Haushalt auflösen und nach Australien versenden sowie meine ganzen Verpflichtungen in Deutschland (Versicherung, Bank, Rentenansprüche usw.) regeln. Ich habe bereits im November 2012 mit der Suche nach einer neuen Anstellung am neuen Wohnort begonnen (bisher ohne Erfolg, da mein Schwerpunkt fachlich einen sehr beschränkten Arbeitsgebiet umfasst - NPO, Beratung für behinderte Menschen).