Krank in die Arbeitslosigkeit als Privatversicherter
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich zurzeit im Krankenstand und bin zum 01.10. arbeitslos geworden. Die Agentur für Arbeit hat, da ich dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung stehen kann, ihre Leistungsbescheid aufgehoben. Sie wies mich an bei meiner Krankenversicherung Krankengeld zu beantragen.