Sehr geehrte Damen und Herren, Ein neu gegründetes Unternehmen (Anfang August) warb seit Anfang an mit einer befristeten Rabattaktion (Entfall der Einrichtungsgebühr des Dienstes). ... Daraufhin - und obwohl ich die Leistung des Dienstes erst im Oktober gebraucht hätte, hier aber davon ausging, dass die befristete rabattaktion schon vorbei wäre - habe ich in den Vertrag schon Ende August eingewilligt. ... Nun, da es also für mich gereicht hätte, den Dienst Ende September in Anspruch zu nehmen, ich aber dem Irrglauben erlegen war, dass die klar befristete Rabattaktion zu diesem Zeitpunkt schon beendet wäre, habe ich nun quasi einen Monat zu früh den Vertrag geschlossen.