Wettbewerbsverbot - Zahlung der Karenzentschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Das Wettbewerbsverbot, das mir im Dez. 07 als Zusatz zu meinem eigentlichen Arbeitsvertrag (Jul. 06) als „Änderungskündigung“ vorgelegt wurde, besagt folgendes: „(1)Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im räumlichen Gebiet von NRW bzw. ... Mein ursprünglicher Plan nach der Kündigung war ein MBA-Studium in den USA anzutreten (was mein Chef auch wußte). ... Hier war ich bis zu meiner Kündigung tätig und hier liegen auch meine Berufskenntnisse für die das nachträgliche Wettbewerbsverbot gilt.