Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
- Können wir die Lastschriften der letzten beiden Monate einfach zurück gehen lassen?
Das kommt darauf, für was diese Lastschriften eingezogen wurden. Wurden hier bereits gestellte und fällige Rechnungen bezahlt, ist es nicht sinnvoll hier die Lastschriften zurück gehen zu lassen.
Dies macht wenn überhaupt nur dann Sinn, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die nicht erbracht wurden und nicht erbracht werden sollen. Aber selbst dann ist es besser, einen Rückerstattungsanspruch geltend zu machen anstelle eigenmächtig zu handeln.
- Was sollten wir unternehmen um dem Steuerberater zum arbeiten zu bewegen?
Sie sollten dem Steuerberater mit der Kündigung des Mandates drohen, im eine Meldung bei der Steuerberaterkammer in Aussicht stellen und auch darüber nachdenken, ob Ihnen durch die Untätigkeit des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist. Diesen könnten Sie geltend machen.
- Können wir die Vorauszahlungen zurück fordern?
Vorauszahlungen können, da Sie aller Voraussicht nach vertraglich vereinbart wurden, nicht einfach zurück verlangt werden. Erst wenn sich später heraus stellt, dass die Vorauszahlungen für Leistungen erhoben wurden, die nicht erbracht wurden, sehe ich einen Erstattungsanspruch.
- Können wir den Steuerberater zwingen auf Rechnung zu arbeiten statt mit den Vorauszahlungen?
Letztendlich ist dies eine Frage, die Sie im Rahmen des Beratungsmandates klären können. Der Steuerberater darf Vorauszahlungen verlangen, Sie müssen sich hierauf aber nicht einlassen.
Haben Sie innerhalb des Mandates die Vorauszahlung vereinbart, so wäre eine Vertragsänderung zu verlangen. Lässt sich der Steuerberater hierauf nicht ein, so könnte man das Mandat kündigen.
- Gibt es eine Zentrale Beschwerdestelle?
Steuerberater sind in örtlichen Kammern organisiert, an diese können Sie sich wenden. In Baden-Würrtemberg gibt es z.B. die Kammern in Nord- und Südbaden und Stuttgart.
- Wie sieht es mit dem herausrücken der Buchhaltungsunterlagen für den neuen Steuerberater zum 01.01.2020 aus?
Sofern das Mandat gekündigt ist und alle Rechnungen bezahlt wurden, hat der Steuerberater kein Recht Ihre Unterlagen zurück zu behalten.
Kündigen Sie also das Mandat zum 31.12.19 und sind erst einmal alle Rechnungen bezahlt, dann muss der Steuerberater alles herausgeben.
- Welche weiteren Rechtsmittel haben wir?
Sie müssen nur das bezahlen, was auch geleistet wurde. Hier können Sie es, wenn der Steuerberater Leistungen abrechnet, die er nicht erbracht hat, auf eine Klage ankommen lassen.
Unterlagen können Sie herausklagen, einen Schadensersatz, sofern ein Schaden entstanden ist, können Sie geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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