Vermieterfrage zur Eigenbedarfskündigung bei vertracktem Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Das Haus gehörte einer Bekannten und erst mit Verkauf der DG-Wohnung wurde das Haus grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt. Die untere Wohnung gehört nach wie vor der Bekannten. 2003 haben wir dann das Haus insgesamt an eine Familie vermietet. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.“ Dann haben wir als letzten Paragraphen unter „Besondere Vereinbarungen“ noch den Passus aufgenommen: “Die Wohnung darf nur gemeinsam mit der im Erdgeschoss befindlichen Wohnung vermietet, angemietet oder gekündigt werden.“ Gibt es realistische Chancen, meine Wohnung wegen Eigenbedarfs, der tatsächlich gegeben ist, zu kündigen?