Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen da nicht viel Hoffnung machen und man müsste versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit der Vermieterseite zu schließen. Im Einzelnen:
Die Regelungen im Mietvertrag sind wirksam, insbesondere im Hinblick auf die feste Laufzeit von drei Jahren, was nach der Rechtsprechung möglich ist, also der Kündigungsausschluss, was die ordentliche Kündigung betrifft.
Insofern geht zwar Ihre Kündigung nicht ins Leere, aber es sind eben die (knapp) 3 Monate, und das noch dazu zu meinem Bedauern erst ab dem frühestmöglichen Kündigungszeitraum im Jahr 2024.
Nur nützt es natürlich auch dem Vermieter nichts, wenn er nur sporadisch seine Miete bekommt oder zum Teil eben nicht bekommt. Vor diesem Hintergrund sollte der Vermieter gesprächsbereit sein und Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten können, wobei man ebenfalls vereinbaren kann, dass Ihre Tochter sich um einen Nachmieter kümmert. Dieser könnte dann eher einspringen und die finanzielle Last abmildern. Mehr wird man hier nicht machen können, da es ansonsten kein Recht gibt, etwa durch eine Nachmieterstellung frühzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Recht herzlichen Dank, für die schnelle Antwort!
Wäre es nicht auch möglich, das meine Tochter sich selbst "anzeigt", bezüglich "falscher" Angaben zum Einkommen? Wie würde es dann funktionieren und würde es Sinn machen?
Ich verstehe es mit dem Aufhebungsvertrag so, dass die Miete trotzdem in voller Höhe bezahlt werden muss, auch wenn es einen Nachmieter gibt? (interpretiere ich durch Ihre Antwort "abmildern der finanziellen Last".)
Es wird sehr schwer, einen Nachmieter zu finden (haben seit mehreren Wochen eine Anzeige bei ebay Kleinanzeigen geschaltet) bis dato keine Nachfragen.
Vielen Dank !
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten (danke für Ihre Bewertung):
Eine Selbstanzeige wird hier nichts einbringen - ich kann auch nicht dazu raten.
Richtig, ein Nachmieter frühzeitig stellen zu können, der das Mietverhältnis übernimmt, verringert das finanzielle Risiko.
Möglich wäre für die Zwischenzeit eine Untervermietung, nur müsste dazu auch ein Untermieter gefunden werden. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis dazu, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund (mangelnde Solvenz z. B.) vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen