Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Zunächst müssen Sie Ihrem Vermieter die Mängel (Schimmelbefall) anzeigen. Zu Beweiszwecken schicken Sie ihm die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein. Sofern der Schimmelbefall im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, haben Sie das Recht auf Minderung, ggf. Schadensersatz oder eine außerordentliche Kündigung. Die Durchsetzung Ihrer Rechte setzt jedoch eine Mängelanzeige voraus. In dieser Mängelanzeige müssen Sie Ihren Vermieter gleichzeitig zur Mängelbeseitigung bis zum Ablauf einer angemessen Frist (ca. 4 Wochen) auffordern und gleichzeitig drohen, nach Fristablauf einen Fachbetrieb mit der Beseitigung zu beauftragen.
Diese Kosten muss Ihr Vermieter dann übernehmen, vorausgesetzt dass der Schimmelbefall in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ferner teilen Sie ihm in der Mängelanzeige mit, dass Sie mit der nächsten fälligen Miete von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen werden. Bei Schimmelbefall wird eine Minderungsquote von 20 % von der Rechtsprechung anerkannt.
Ferner können Sie überlegen, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Hierzu müssen aber die Voraussetzungen für eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Sie müssten allerdings beweisen, dass die Schimmelpilze toxinbildend sind. Hierzu reicht ein einfaches ärztliches Attest nicht aus. Sie benötigen eine Laboruntersuchung eines Umweltmediziners, der die Gifte im Blut feststellen kann (AK Neuköln, 6 C 586/99
).
Abschließend rate ich Ihnen daher zunächst, Ihrem Vermieter die Mängel anzuzeigen und zu mindern. Bevor Sie die Wohnung jedoch außerordentlich kündigen, empfehle ich Ihnen einen Anwalt zu beauftragen, da Sie das Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung beweisen müssen und hier unbedingt weiterer Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Vielen Dank von Ihre schnelle Antwort.
Die Vermieterin hat die Mängel gesehen und meinte dass ich schuldig bin weil ich nicht richtige Art und Weise gelüftet habe. Das Haus ist Thyropon(?)isoliert, dass heisst ich wohne in "Plastikbeutel". Lohnt es sich die Sache weiterkämphen und wie hoch würde die Anwaltskosten sein?
MfG
Frau M. Hansen
Sehr geehrte Ratsuchende,
in der Regel behaupten die Vermieter immer, dass der Mieter verantwortlich für den Schimmelbefall ist. Ob Sie sich zur Wehr setzten wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Hierbei müssen Sie allerdings bedenken, dass Schimmel zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen und sich der Zustand der Wohnung zunehmend verschlechtern kann. Sie müssen sich auch fragen, ob Sie bereit sind, für eine mangelhafte Wohnung auf Dauer voll zu bezahlen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Streiwert. Dieser setzt sich aus dem Minderungsbetrag x 12 Monate zusammen. Wenn Sie also z.B. eine Miete von 500 € zahlen, können Sie mindestens 20% mindern, d.h. der Streiwert würde 1.200 € betragen. Eine außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts würde daher ca. 150 € netto betragen.
Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de