Sie hatten bereits mit einem Anwalt gesprochen, der Ihnen folgendes vorschlug: -Schenkung des Hauses an meine Schwester -zu Lebzeiten meiner Eltern darf meine Schwester das Haus weder veräußern noch beleihen -sollte meine Schwester vor meinen Eltern sterben, so geht das Haus in den Besitz ihrer Tochter, also meiner Nichte, über. ... Abschließend möchte ich sagen, dass allen daran gelegen ist, eine möglichst, auch für meine Eltern, gerechte Lösung zu finden und wir Geschwister auch dazu bereit sind unsere Eltern im Alter zu unterstützen und ihnen zu helfen.