Überprüfung Managmentvertrag
vom 23.8.2007
40 €
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Die Geltung des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 627 BGB: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung">§ 627 BGB</a> ist ausgeschlossen. 4.Der Manager erhält nach Beendigung oder Kündigung des Vertrags vom Designer eine Abfindung. Diese Abfindung bezieht sich auf Einnahmen, die im ersten Jahr nach Beendigung dieses Vertrags entstehen, und die ihre Ursache in der Tätigkeit des Managers während der Vertragsdauer oder in der Verlängerung oder dem Fortwirken bereits zur Vertragslaufzeit geschlossener Verträge mit Dritten bestehen. Die Abfindung berechnet sich nach der in § 6 vereinbarten Umsatzbeteiligung mit der Maßgabe, dass sich die Umsatzbeteiligung auf 50 % der vereinbarten Höhe im ersten Jahr nach Vertragsende reduziert. § 8 SALVATORISCHE KLAUSEL Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.