Recht auf Hundehaltung?
vom 13.11.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Anwalt, vor 8 Jahren sind wir in ein angemietetes Reihenendhaus mit größerem Grundstück gezogen. Lt. Mietvertrag ist nachfolgender Passus zur Tierhaltung genannt: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.