Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Nach der mietvertraglichen Vereinbarung steht die Hundehaltung unter einem Erlaubnisvorbehalt. Die Erteilung der Erlaubnis steht grundsätzlich im freien Ermessen des Vermieters. Liegen keine besonderen Ausnahmefälle vor, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erteilung einer Erlaubnis. Eine Einschränkung des freien Ermessens des Mieters wurde z.B. anerkannt, bei der Haltung eines Blindenhundes, Wachhund oder unter gesundheitlichen Gesichtspunkten. Dies betraf jedoch immer Einzelfallentscheidungen.
Halten Sie einen Hund ohne Erlaubnis, ist der Vermieter berechtigt, von Ihnen die Beseitigung des Hundes zu verlangen. Kommt dazu eine nachhaltige Vertragsverletzung vor, können auch Kündigungsgesichtspunkte eine Rolle spielen. In diesen Fällen hätten Sie somit konkret darzulegen, weshalb Sie zwingend auf einen Hund angewiesen o.ä. sind. Eine bloße Einschränkung der Lebensqualität reicht m.E. dazu leider nicht aus.
Ich rate Ihnen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um ihn zur Erteilung der Genehmigung zu bewegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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