Nachträglicher Unterhalt
In diesen vier Jahren bis heute konnte ich keinen Unterhalt zahlen, da mein Einkommen immer deutlich unter der Bemessungsgrenze lag. Nun bin ich durch den Verkauf des Hauses zu Geld gekommen und zahle natürlich auch Unterhalt. Meine Exfrau fordert jetzt aber für die vier Jahre nachträglich den Unterhalt.