Mein 16-jähriger Sohn traf im Oktober 2012 die Entscheidung, ab 01.12.2012 nicht mehr bei seiner Mutter, sondern bei mir leben zu wollen. ... Nach mehr als einem halben Jahr mehrmaliger, täglicher Anrufe seiner Mutter, Schwierigkeiten in der Schule, Sehnsucht nach Freunden, usw. entschloß sich mein Sohn kurzfristig am 03.05.2013, wieder in die Wohnung seiner Mutter zu ziehen, ließ sich von ihr abholen, wohnt seither wieder an seinem alten Wohnort und geht vermutlich seit 06.05.2013 dort wieder zur Schule. ... Mit anderen Worten: Muss ich den erhaltenen Unterhalt für Mai 2013 ganz, teilweise oder gar nicht zurück zahlen?