Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Bei der Unterhaltsberechnung lege ich die genannten Zahlen zugrunde und gehe davon aus, daß beide Kinder bei der Mutter leben und daß die Mutter auch das Kindergeld bezieht.
2.
Damit ergeben sich für den Vater folgende Unterhaltspflichten:
Kind 12 Jahre: 377,00 €
Kind 18 Jahre: 353,00 €
3.
Aufgrund des geringen Einkommens kann die Mutter zum Kindesunterhalt betreffend des volljährigen Kindes nichts beitragen.
Die Aufteilung können Sie der folgenden Berechnung entnehmen:
Kind 18
Bedarf des Kindes
Vater und Mutter haften gemeinsam für den Unterhalt von Kind 18.
. . . . . . . . . . . . . . . 378,00 Euro
Verfügbare Elterneinkommen
verfügbar bei Vater:
Einkommen . . . . . . 2.300,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt . . . -950,00 Euro
abzüglich gleichrangiger Kindesbedarf -755,00 Euro
zuzüglich aufzuteilender Bedarf 378,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 973,00 Euro
verfügbar bei Mutter:
Einkommen . . . . . . 400,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt . . . -950,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . -550,00 Euro
verfügbar . . . . . . . . 0,00 Euro
Mutter kann zum Unterhalt nichts beitragen.
Bei Vater verbleibt eine Unterhaltspflicht von . . . . 353,00 Euro
Prüfung auf Leistungsfähigkeit
Vater
Vater bleibt 2300 - 377 - 353 = . . . . . . 1.570,00 Euro
Das unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 950,00 Euro
Verteilungsergebnis
Vater . . . . . . . . . . . . . 1.570,00 Euro
Mutter . . . . . . . . . . . . . . 492,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
Kind 12 . . . . . . . . . . . . . 469,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
Kind 18 . . . . . . . . . . . . . 537,00 Euro
davon Kindergeld . . . . 184,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 3.068,00 Euro
Zahlungspflichten
Vater zahlt an
Kind 12 . . . . . . . . . . . . . 377,00 Euro
Kind 18 . . . . . . . . . . . . . 353,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 730,00 Euro
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10.02.2012 | 11:55
Sehr geehrter Fragesteller,
hier finden Sie die vollständige Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle nach dem aktuellen Stand:
Namen der nur Unterhaltspflichtigen
Vater
Mutter
Namen des Kindes/der Kinder
Kind 12
Kind 18
Zuordnungen
Kindesunterhalt
Kind 12 ist ein Kind von Vater.
Kind 18 ist ein Kind von Vater.
Kind 12 ist ein Kind von Mutter.
Kind 18 ist ein Kind von Mutter.
Bedarf und Leistungsfähigkeit
Unterhaltspflichtig
Vater
Einkommen von Vater . . . . . . . . 2.300,00 Euro
Mutter
Einkommen von Mutter . . . . . . . . . 400,00 Euro
Kinder
Kind 12
Alter von Kind 12 . . . . . . . . . . . 12 Jahre
Kind 12 lebt bei Mutter.
Mutter erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Mutter erhält das Kindergeld von 184,00 Euro
Kind 18
Alter von Kind 18 . . . . . . . . . . . 18 Jahre
Kind 18 lebt bei Mutter.
Kind 18 besucht noch eine allgemeinbildende Schule.
Mutter erhält das Kindergeld von 184,00 Euro
Berechnung des Kindesunterhalts
Kindesunterhalt
Eingruppierung nach beiderseitigem Einkommen
Bedarf von Kind 18 nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von
. . . . . . . . . . . . . . 2.700,00 Euro
nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 4: 2301-2700, BKB: 1250
Tabellenunterhalt DT 4/4 . . . . . . . . . 562,00 Euro
Abzug des Kindergelds . . . . . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
Restbedarf . . . . . . . . . . . . 378,00 Euro
Unterhaltspflichten vor etwaiger Aufteilung
Unterhaltspflichten von Vater
aus dem Einkommen von Vater in Höhe von
. . . . . . . . . . 2.300,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 3: 1901-2300, BKB: 1150
gegenüber Kind 12
Tabellenunterhalt DT 3/3 . . . 469,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 377,00 Euro
gegenüber Kind 18
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Bedarf . . . . . . . . 537,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 353,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 378,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . . 755,00 Euro
Unterhaltspflichten von Mutter
aus dem Einkommen von Mutter in Höhe von
. . . . . . . . . . 400,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 1: -1500, BKB: 950
gegenüber Kind 12
Mutter erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
gegenüber Kind 18
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Bedarf . . . . . . . . 488,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -184,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 304,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 378,00 Euro
dazu Auskehrung des Kindergelds von 184,00 Euro
Aufteilung gemeinsamer Unterhaltspflichten
Kind 18
Bedarf des Kindes
Vater und Mutter haften gemeinsam für den Unterhalt von Kind 18.
. . . . . . . . . . . . . . . 378,00 Euro
Verfügbare Elterneinkommen
verfügbar bei Vater:
Einkommen . . . . . . 2.300,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt . . . -950,00 Euro
abzüglich gleichrangiger Kindesbedarf -755,00 Euro
zuzüglich aufzuteilender Bedarf 378,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 973,00 Euro
verfügbar bei Mutter:
Einkommen . . . . . . 400,00 Euro
abzüglich Selbstbehalt . . . -950,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . -550,00 Euro
verfügbar . . . . . . . . 0,00 Euro
Mutter kann zum Unterhalt nichts beitragen.
Bei Vater verbleibt eine Unterhaltspflicht von . . . . 353,00 Euro
Prüfung auf Leistungsfähigkeit
Vater
Vater bleibt 2300 - 377 - 353 = . . . . . . 1.570,00 Euro
Das unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 950,00 Euro
Verteilungsergebnis
Vater . . . . . . . . . . . . . 1.570,00 Euro
Mutter . . . . . . . . . . . . . . 492,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
Kind 12 . . . . . . . . . . . . . 469,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
Kind 18 . . . . . . . . . . . . . 537,00 Euro
davon Kindergeld . . . . 184,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 3.068,00 Euro
Zahlungspflichten
Vater zahlt an
Kind 12 . . . . . . . . . . . . . 377,00 Euro
Kind 18 . . . . . . . . . . . . . 353,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 730,00 Euro
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt