Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Wieviel Unterhalt Sie bezahlen müssen, kann ich aus Ihren Angaben so nicht beantworten, weil das von Ihrem Einkommen, der Bedürftigkeit der Kinder, Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und der Zahl der Unterhaltsberechtigten abhängig ist.
Gem. der aktuellen Düsseldorfer Tabelle wäre in der von Ihnen angegebenen Alterstufe der Kinder bei einem Einkommen bis 1.500 Euro ein Bedarf von je 426 Euro monatlich gegeben.
Ein Selbstbehalt von 900 Euro muss Ihnen in Ihrem Fall mindestens verbleiben.
Solange nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bei Gericht beantragt, besteht das gemeinsame Sorgerecht fort. Die Mutter kann daher nicht einseitig das Sorgerecht entziehen.
Mit dem Unterhalt sind eigentlich alle normalen Aufwendungen abgedeckt. Ausnahme sind nicht vorhersehbare einmalige Kosten die als sog. Sonderbedarf bezeichnet werden. Dies trifft zu auf die Klassenfahrt, nicht aber auf die Waschmaschine. Beim Landschulheim müssten die Kosten von Ihnen, sofern bei Ihnen Leistungsfähigkeit (s.o.) besteht, und der Mutter jeweils anteilig gem. § 1606 III 1 BGB
gemeinsam getragen werden.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich Ihnen gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 09.09.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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