Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, ab Übergabe - soweit gesetzlich und vertraglich zulässig - sämtliche Rechte bezüglich der verkauften Wohneinheit in Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. 4) Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung, etwaigen Änderungen, der Hausordnung und unter Umständen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und werden im Innenverhältnis zwischen den Vertragsschließenden anstelle des Verkäufers mit Übergabe des Wohnungseigentumsrechtes vom Käufer übernommen, unbeschadet der nach dem Gesetz bis zur Eigentumsumschreibung bestehenden Haftung des Verkäufers. 5) Der Verkäufer versichert, dass außer den aus dem Kaufpreis zu begleichenden, keine offenen Wohngeldforderungen bestehen. ... Nach Abschluss der Arbeiten sind diese durch die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, abzunehmen. ... Bis zur Höhe des erforderlichen anteiligen Einbehalts hat der Notar die Kaufpreisrestsumme nicht an den Verkäufer auszuzahlen. § 3 a Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung Dem Käufer ist bekannt, dass beabsichtigt ist, einen Fahrstuhl an dem Haus zu errichten und die Anzahl der Stellplätze in der Teilungserklärung unzutreffend angegeben ist..