Vermögen in EkSt auf geparktes Darlehn
vom 4.7.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Hallo, durch einen nicht abgewickelbaren Immobilienkauf wurde unser Darlehn zur Finanzierung zwischenzeitlich auf einem Guthabenkonto geparkt, auf dem 5000 EUR Habenzinsen anfielen. Gleichzeitig bezahlten wir dafür Kreditzinsen in Höhe von 8500,- EUR. In der Einkommensteuererklärung will jetzt das FA - obwohl wir den Fall geschildert haben - die Zinseinnahmen komplett als Vermögen mit versteuern und nicht mit den Darlehnszinsen verrechnen.