Ehrenamt 3.000€ steuerpflichtig auch bei Bürgeldsempfängern? vorab abführbar?
vom 23.10.2023
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Hier geht es tatsächlich gar nicht um die ggf. abzuführende Steuer an sich, sondern auch um die Hürde für einen nicht arbeitenden Menschen. ... Damit im Zusammenhang stehende Folgefrage: WENN der Betrag dann tatsächlich steuerpflichtig wäre, wie könnte man dann Steuer (und Soz.vers.) als Verein dann vorab abführen, ähnlich wie bei einem Minijob , aber eben für ein Ehrenamt ??