Ich kann Ihnen nur beipflichten: Ja, keine "Steuerpflicht"
(technisch: keine Steuerbarkeit = keine Berücksichtigung eines Gewinns, aber auch keines Verlustes - einen Verlust will man eigentlich immer bei der Steuer berücksichtigen).
Nach Art. 13 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschalnd - Ungarn kann Deutschland zwar generell "Gewinne ... aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens ... , das im anderen Vertragsstaat [= Ungarn] liegt", besteuern. Aber nach dem nationalen deutschen Steuerrecht ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
, § 22 Nr. 2 EStG
) abgelaufen. Deswegen keine Besteuerung in Deutschland.
Summa summarum: Keine deutsche Steuerpflicht.
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