Ich bin im April 2012 in die Schweiz ausgewandert, habe aber weiterhin in Deutschland einen Gewerbebetrieb der Waren in die Schweiz liefert. Dies bedeutet ich bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
Ich habe für das ganze Jahr 2012 Einkommenssteuer in Deutschland bezahlt obwohl ich 8 Monate des Jahres in der Schweiz gelebt habe. In der Schweiz habe ich auch für die vier Monate meine Steuern bezahlt.
Nun erwartet das Finanzamt eine Nachzahlung wegen Progressionsvorbehalt, was ich noch einigermaßen nachvollziehen kann. Was ich nicht verstehe ist, daß ich für das ganze Jahr 2012 in Deutschland Einkommenssteuer bezahlen musste. Ich habe keine Erstattung bekommen. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde mir gesagt ich wäre trotz der 8 Monate Wohnsitz in der Schweiz das ganze Jahr unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. Kann das wahr sein?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage geben. Bitte beachten Sie dabei, dass Weglassungen oder Änderungen des zu beurteilenden Sachverhaltes mitunter schwerwiegende Folgen für die rechtliche Lösung haben können.
Grundsätzlich sind Sie aufgrund eines Wohnsitzes in DE in DE für die Zeit des Bestehens dieses Wohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in DE im April 2012 hier aufgegeben haben, sind Sie grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt nur noch beschränkt steuerpflichtig in DE.
Jedoch vermute ich, dass das FA Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG
) voll besteuern will. Dies wäre grundsätzlich wegen Art. 7 DBA Schweiz auch richtig, wenn in DE eine Betriebsstätte bestünde. Ist dies bei Ihnen der Fall bzw. ist dies die Argumentation der Verwaltung?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte vergessen Sie auch nicht die Vornahme der Bewertung der rechtlichen Begutachtung.
Ja das Finanzamt will meine Einkünfte aus Gewerbebetrieb voll versteuern. Aber der Gewerbebetrieb besteht nach wie vor. Ab 2013 gelte ich als beschränkt steuerpflichtig und werde nicht mehr zur Einkommenssteuer herangezogen. Ich verstehe nicht warum ich ich für die 8 Monate in 2012 die volle Einkommenssteuer und jetzt sogar noch eine Nachzahlung leisten muss.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt25. Juni 2015 | 22:22
Okay. Das Problem liegt in dem unterjährigen Wegzug, bei dem es sowohl zu einer unbeschränkten als auch zu einer beschränkten Steuerpflicht kommt.
Für einen solchen Fall ist in § 2 VII S.3 EStG
geregelt, dass ungeachtet irgendwelcher DBAs die später als beschränkt steuerpflichtig einzuordnenden Einkünfte ebenfalls in eine Veranlagung für die unbeschränkte Steuerpflicht einzubeziehen sind. Dies gilt jedoch nur für das Wegzugsjahr.
Daher darf in diesem "Übergangsjahr" seitens des FA die Besteuerung voll erfolgen.