Steuern in D für im Ausland gezahlten Gehalt
Der Euro-Gehalt wurde in China im Jahre 2004 (für 9 Monate beginnend 01.4.2004), aus Gründen wie auch immer, nicht versteuert (keine Steuer-Dokumente vorhanden). Der RMB/Yuan-Gehalt wurde versteuert, Steuer-Dokumente liegen vor. ... Anmerkung: Nach meinem Verständnis kann das Deutsche Finanzamt das Chinesische Finanzamt darüber informieren (hätte ich auch kein Problem damit), daß für die in China bezahlten Euro-Gehälter keine Steuern bezahlt wurden.