Abfindung: wie kann ich Steuer sparen?
vom 17.11.2009
78 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Daten. 40 j alt, ledig, Deutsch, jahresgehalt ca. 65 000,- EUR, keine sonstige Einkünfte Vorhaben: Aufhebungsvertrag (von AG veranlasst) mit Abfindung ca. 160 000,- EUR, Auszahlung in 2010 Einkommen 2010 = 0 EUR Bis 31.12.2009 komp. In Deutschland abmelden und in eine nicht EU-Staat auswandern (Nahenosten) In 2010 heiraten ((Frau arbeitet nicht) Fragen. 1-Wird von der Abfindung Steuer in Deutschland erhoben? ... Abgemeldet habe, würden keine steuer fallen bzw.