Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist, ob deutsches oder US-amerikanisches Erbschaftssteuerrecht hier zur Anwendung kommt.
Da die Erblasserin, also ihre Mutter, US Bürgerin ist, käme grundsätzlich das US amerikanisches Erbrecht und damit auch Steuerrecht zur Anwendung. Lebte ihre Mutter auch in USA und hatte dort ihren regulären Wohnsitz (residence) zum Zeitpunkt des Todes, richtet sich die Versteuerung des geerbten Vermögens nach US Erbschaftssteuerrecht.
Nur für den Fall, dass ihre Mutter in Deutschland zuletzt gelebt und gewohnt hatte, gilt deutsches Erbschaftssteuerrecht unabhängig auch von ihrer US-Staatsbürgerschaft aufgrund des Deutsch-US amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens.
Da ich Ihren Angaben entnehme, dass ihre Mutter beim Tode in USA gelebt hat, so kommt hier US amerikanisches Steuerrecht zur Anwendung, was sich auch aus dem erwähnten Deutsch-US amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen von 2001 ergibt.
So weit mir bekannt, kommt in US dann das Federal Estate Tax Gesetz zur Anwendung. Es gibt da einen Freibetrag von über 5 Millionen Dollar (Stand 2017). Nur wenn Sie diesen überschreiten, müssten Sie eine Erbschaftssteuererklärung abgeben nach diesem Gesetz.
Sodann ist noch entscheidend in welchem Bundesstaat ihre Mutter zuletzt gelebt hat. Denn es gibt noch lokales Erbschaftssteuerrecht das von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden ist. Die meisten Bundesstaaten erheben jedoch keine Erbschaftssteuern. Ich habe eine Liste, ob und in welcher Höhe Bundesstaaten eine Steuer erheben. Diese kann ich Ihnen noch nennen, wenn Sie mir den Bundesstaat mitteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen