Damit war beim Vorstellungsgespräch mein Arbeitgeber auch einverstanden, er wollte allerdings eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen, die die Erledigung von Aufträgen für Mitbewerber bzw. konkurrierenden Unternehmen ausschließt. Im Arbeitsvertrag steht nunmehr hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes folgende Formulierung „§ 8 Wettbewerbsverbot Dem Angestellten ist es untersagt, während der Dauer dieses Vertrages in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft im direkten oder indirekten Wettbewerb steht. In gleicher Weise ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.“ Zur Nebenbeschäftigung ist im Vertrag folgendes vermerkt: „Zu einer Nebenbeschäftigung, gleich welcher Art, bedarf der Angestellte der schriftlichen Einwilligung der Arbeitgeberin.“ Meine Frage: Ist die Formulierung des Wettbewerbsverbotes unter der Prämisse, dass ich mein Gewerbe weiterführen will, (evtl., wenn es meine Zeit erlaubt auch kleinere Aufträge erledigen würde - natürlich nicht für Mitbewerber oder konkurrierende Unternehmen) soweit korrekt?