Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuerst kann ich Sie beruhigen. Sie haben bisher nichts falsch gemacht.
Sie müssen nur Ihre Nebentätigkeit, sofern dies im Arbeitsvertag geregelt ist, dem Arbeitgeber anzeigen. In den meisten Arbeitsverträgen finden Sie eine Regelung, dass Nebentätigkeiten ( Ihre gehannten Tätigkeiten sind Nebentätigkeiten; auf die Entlohnung kommt es nicht an) dem Arbeitgeber anzuzeigen sind.
Der Arbeitgeber kann diese nur untersagen, wenn Sie durch die Nebentätigkeit Ihre Arbeit nicht mehr ordentlich verrichten können. Dies ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.
Sie sollten also nach Unterzeichnung oder bei Unterzeichnung Ihrem neuen Arbeitgeber die Nebentätigkeit am besten schriftlich anzeigen.
Es war sogar sehr klug, die Nebentätigkeit nicht in den Lebenslauf aufzunehmen, weil Sie es nicht müssen und in vielen Fällen keinen Vorteil bringt und zu einer ungeliebten Richtung im Bewerbungsgespräch führt.
Bisher haben Sie sich vollkommen korrekt verhalten und damit sich hieran nichts ändert, müssen Sie lediglich die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich anzeigen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht