Übernahme von Gegenständen aus der Wohnung des Mieters (für den Nachmieter)
vom 31.8.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Übernahme von Gegenständen aus der Wohnung des Mieters (für den Nachmieter) Hintergrund: - Ich möchte mit jemanden einen 1 zu 1 Wohnungstausch machen - Die Übernahme (meiner Gegenstände) in der Wohnung soll nur dann stattfinden, wenn der Vertrag zwischen dem Nachmieter und der Wohnungsbaugesellschaft geschlossen wird ("Frage: Wie soll ich das nachprüfen können?") - Es soll keine Gewährleistung und Garantie durch mich stattfinden, daher "Gekauft, wie gesehen" Bitte passen Sie folgende Vorlage entsprechend an: " Mieter: Adresse + Name Nachmieter: Adresse + Name Die Gegenstände aus der Wohnung des Mieters werden wie folgt übernommen: - Küche mit elektrischen Geräten (ohne Geschirr): x € - Waschmaschine: x € Folgende Gegenstände sollen (unentgeltlich) in das Eigentum vom Mieter in das Eigentum des Nachmieters übernommen werden: - Küchentisch mit 4 Stühlen (geschenkt) - Deckenlampen (geschenkt) - „Balkonmöbel" (geschenkt) Zahlung spätestens 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages mit der Wohungsbaugesellschaft X fällig und muss auf folgendes Konto eingezahlt werden: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Ohne Gewährleistung und Garantie.