Sehr geehrter Ratsuchender, ich passe ihr Dokument auf Grundlage ihrer Informationen entsprechend an. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag meinerseits.
Vertrag zur Übernahme von Möbeln und Einrichtung durch den Nachmieter
Mieter:
....
Nachmieter:
....
I. Präambel
Gegenstand dieses Vertrags ist ein Wohnungstausch zwischen den oben genannten Parteien.
Wird der Wohnungstausch vollzogen, soll das Eigentum an nachfolgenden Gegenständen auf den Nachmieter übergehen. Grundbedingung für die Übereignung ist, dass der Nachmieter einen wirksamen Mietvertrag mit der Wohnungsgenossenschaft ...(Name).... schließt. Der Nachmieter wird dies mittels Kopie bzw. Bild oder Screenshot des unterschriebenen Vertrags der Genossenschaft nachweisen.
Die Anschrift der Wohnung lautet:...
II. Gegenstände
Die Gegenstände aus der Wohnung des Mieters ...(Anschrift der Wohnung...) werden wie folgt übernommen:
- Küche mit elektrischen Geräten Marke: .... , Aufzählung Geräte: ..... (ohne Geschirr): x €
- Waschmaschine Marke: ..... : x €
Folgende Gegenstände sollen (unentgeltlich) in das Eigentum vom Mieter in das Eigentum des Nachmieters übernommen werden:
- Küchentisch mit 4 Stühlen, Farbe ... (geschenkt)
- Deckenlampen (geschenkt)
- „Balkonmöbel", Tisch + Stühle, Sessel ... (bitte genauer bezeichnen..) (geschenkt)
Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages mit der Wohungsbaugesellschaft X fällig und muss bis zur Fälligkeit auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Die Gegenstände werden privat und ohne Gewährleistung und Garantie veräußert. Zwischen den Parteien gilt also vereinbart: Gekauft, wie gesehen, selbiges gilt für die unentgeldlichen Gegenstände, welche verschenkt werden.
Gerichtsstand ist: (Ort eintragen für Streitigkeiten, z.B. Ort der Wohnung, ihr Wohnort etc..)
Datum / Unterschrift (Mieter und Nachmieter)
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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